
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Leistungen von Zaunkönig.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Zaunkönig, Sigiltrastr. 6, 49751 Sögel, nachfolgend "Auftragnehmer" genannt, und seinen Kunden, nachfolgend "Auftraggeber" genannt, über Leistungen in den Bereichen:
Zaunbau
Toranlagen
Pflasterarbeiten
Garten- und Landschaftspflege
Hausmeisterservice
Reparaturarbeiten
Entsorgungsleistungen
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten zustande.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien und werden gesondert berechnet.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders angegeben, gelten die im Angebot aufgeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nach Aufwand berechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
6. Ausführungsfristen
Vereinbarte Termine gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, Witterungseinflüssen oder behördlicher Anordnungen verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
das Grundstück frei zugänglich ist,
notwendige Genehmigungen vorliegen,
Versorgungsleitungen bekannt gegeben werden,
Strom und Wasser bei Bedarf zur Verfügung stehen.
Mehrkosten aufgrund fehlender Voraussetzungen trägt der Auftraggeber.
8. Zaunbau und Toranlagen
Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftraggeber den Grenzverlauf zu prüfen.
Für Schäden aufgrund falsch angegebener Grundstücksgrenzen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Elektrische Toranlagen dürfen ausschließlich gemäß Herstellerangaben betrieben werden.
9. Pflasterarbeiten
Naturprodukte können hinsichtlich Farbe, Struktur und Oberfläche geringfügig voneinander abweichen.
Leichte Setzungen aufgrund natürlicher Bodenbewegungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie technisch nicht vermeidbar sind.
10. Gartenarbeiten
Pflanzen sind Naturprodukte. Für deren Anwuchs kann nur dann Gewähr übernommen werden, wenn Pflege und Bewässerung durch den Auftraggeber ordnungsgemäß erfolgen.
Witterungsbedingte Veränderungen stellen keinen Mangel dar.
11. Hausmeisterservice und Reparaturen
Die Leistungen erfolgen nach bestem Fachwissen.
Eine Erfolgsgarantie kann bei Reparaturen nur übernommen werden, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Entsorgungsleistungen
Entsorgt werden ausschließlich die vereinbarten Materialien.
Gefährliche Stoffe, Sondermüll oder schadstoffhaltige Materialien dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung übernommen werden.
Der Auftraggeber versichert, dass die übergebenen Materialien ordnungsgemäß deklariert wurden.
13. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Fertigstellung anzuzeigen.
Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
14. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
15. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
17. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Projekt.
Je genauer die Angaben, desto schneller können wir einschätzen, welches Material, welcher Aufwand und welcher Termin realistisch ist.